Wer in Schweden eine Immobilie hat, kommt früher oder später mit dem Begriff „rotavdrag“ in Kontakt. Entweder über die Steuererklärung, im Internet oder durch die Handwerker direkt. Doch was ist der rotavdrag eigentlich? Wer bekommt ihn, wie kann man ihn beantragen und für welche Leistungen gibt es diese Steuerermäßigung? Diese Fragen möchte ich in diesem Beitrag beantworten.
Was ist der rotavdrag?
Der rotavdrag ist, wie bereits erwähnt, eine Steuerbegünstigung vom Staat. Dabei übernimmt dieser bis zu 30% der Lohnkosten eines Handwerkers, wenn dieser bestimmte Voraussetzungen erfüllt und die Handwerkerdienstleistung unmittelbar im oder am Haus stattfindet, die der Auftraggeber besitzt. Pro Jahr bezuschusst der Staat bis zu 50.000 SEK.
Eingeführt wurde die Steuerbegünstigung, um die Schwarzarbeit zu bekämpfen.
Was ist abzugsberechtigt?
Abzugsberechtigt sind Arbeiten am und im Haus, die der Erhaltung und/oder Aufwertung dienen. Beispiele hierfür wären die Sanierung der Fassade, Ausbau des Dachbodens, Erneuerung des Daches, ein neuer Tiefbrunnen, Malerarbeiten
Kosten für Material, Reisen, Ausrüstung oder Verwaltung im Zusammenhang mit den Arbeiten berechtigen nicht zu einem Abzug. Auch der komplette Neubau wird nicht bezuschusst.
Wer kann den Abzug in Anspruch nehmen?
Diese Frage ist wichtig, denn oftmals gibt es hier im Internet Falschinformationen. Den rotavdrag kann jeder Immobilienbesitzer in Anspruch nehmen, der in Schweden Einkommenssteuer zahlt. Damit fallen jedoch die meisten Ferienhausbesitzer raus, denn diese zahlen lediglich Steuern auf ihren Grund- und Immobilienbesitz, jedoch keine Einkommenssteuer. Einkommenssteuer zahlt nur, wer in Schweden ein Einkommen generiert und dieses auch verteuert. Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Immobilie muss als Wohnsitz diesen. Für eine vermietete Unterkunft oder ein Ferienhaus kann der Steuerabzug nicht genutzt werden. Außerdem muss der Auftragnehmer für die F-Skatt zugelassen sein. Wichtig: Der Auftragnehmer darf nicht mit dem Auftraggeber verwandt sein.
Wie beantrage ich den rotavdrag?
Die Antwort hierauf ist ganz einfach: Gar nicht. Um die Formalitäten kümmert sich stets der Handwerker. Der abgezogene Betrag muss auf seiner Rechnung ausgewiesen sein und wird nicht vom Auftraggeber bezahlt. Außerdem muss die Zahlung elektronisch nachvollziehbar sein, eine Barzahlung der Rechnung ist also nicht möglich.
Falls das Skettverket die den Zuschuss irrtümlicherweise gewährt, holt sich die Steuerbehörde das Geld wieder. Entweder über die Immobiliensteuer bzw. Fastighetsdekalration oder der Handwerker fordert die Summe beim Auftraggeber nach.
Weitere Informationen zum rotavdrag gibt es auf den Seiten vom Skatteverket.