Neben Zimtschnecken, Elchen, Wäldern, Seen und IKEA ist Schweden vor allem auch für sein Jedermannsrecht bekannt. Dieses uralte Gewohnheitsrecht (schwedisch: allemansrätt) garantiert jedem freien Zugang zur Natur und ist seit 1994 in Kapitel 2 der Regeringsformen schriftlich festgehalten1. Doch was genau bedeutet das? Was ist erlaubt und was nicht?
Wer in der schwedischen Natur unterwegs ist, genießt weitreichende Rechte. So ist es grundsätzlich erlaubt, in den Seen zu baden, Beeren und Pilze zu pflücken, zu angeln (wenn man einen Angelschein hat), einige Tage zu zelten, Boot zu fahren oder sogar ein Lagerfeuer zu entfachen. Wichtig dabei: die Natur, die Tiere und die Grundbesitzer dürfen nicht gestört werden.
Zelten in der Natur
Grundsätzlich ist es in Schweden durch das Jedermannsrecht erlaubt, in der Natur zu zelten. Dabei gilt es jedoch einige Regeln zu beachten, denn weder die Natur noch der Grundbesitzer wollen gestört werden. So sollte das Zelt nicht in der Nähe von Wohnhäusern, Feldern oder Äckern aufgestellt werden und auch Einschränkungen in den Naturschutzgebieten sind zu berücksichtigen. Möchte man in einer größeren Gruppe zelten, muss man sich im Vorfeld die Genehmigung des Grundbesitzers einholen.
Während es völlig okay ist, ein- bis zwei Nächte an einem Ort zu übernachten, braucht es bei mehr Übernachtungen am gleichen Ort die Erlaubnis des Eigentümers. Dabei sollte es selbstverständlich sein, dass der Zeltplatz sauber und ordentlich hinterlassen wird.
Sammeln von Beeren und Pilzen
Wer in Schweden in der freien Natur unterwegs ist, darf für den eigenen Bedarf Beeren und Pilze sammeln. Das kann durchaus Spaß machen, denn die schwedischen Wälder bieten eine Vielzahl an Beeren und Pilzen, die für den Verzehr geeignet sind. Walderdbeeren, Blaubeeren, Preiselbeeren sind dabei die bekanntesten Vertreter.
Auch Blumen dürfen gepflückt werden, um zum Beispiel einen Blumenkranz zu binden oder einen Blumenstrauß zusammenzustellen. Geschützte Pflanzen und Blumen müssen allerdings stehengelassen werden.



Jedermannsrecht gilt nicht immer
Das Jedermannsrecht garantiert zwar freien Zugang zur Natur, allerdings gibt es auch Ausnahmen. So gilt das Recht nicht auf privaten Wohngrundstücken, auf umzäunten Gebieten, in Nationalparks und Naturreservaten sowie in (militärischen) Sperrgebieten. Außerdem kann es in geschützten Gebieten Einschränkungen geben, die dann allerdings ausgeschildert sind.
Weitere Einschränkungen gibt es für motorisierte Fahrzeuge. So ist es ausdrücklich nicht erlaubt, mit motorisierten Fahrzeugen auf offenem Gelände und auf Feldwegen unterwegs zu sein. „Wildcampen“ mit dem Van oder Camper ist nur auf legalen Stellplätzen (schwedisch: ställplats) erlaubt. Eine Vielzahl an legalen Stellplätzen findet sich auf Campio.
Auch die Jahreszeit entscheidet über die Einschränkungen und Möglichkeiten. So ist das Wandern über Ackerflächen zwar nicht erlaubt, im Winter dürfen zugefrorene und verschneite Felder aber durchaus mit Skis überquert werden. Auch kann in trockenen Jahreszeiten das Entfachen eines Lagerfeuers untersagt werden. Ob ein Lagerfeuerverbot ausgesprochen wurde, kann auf der interaktiven Karte von krisinformation.se eingesehen werden.